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Ärzte und Krankenkassen haben für den Start der elektronischen AU-Bescheinigung eine Übergangsfrist vereinbart: Das alte Formular kann noch bis Jahresende verwendet werden.
Von Hauke GerlofHauke Gerlof Veröffentlicht: 13.08.2021, 12:34 Uhr

© Bernd_Leitner / stock.adobe.com

Berlin. Aufschub bis Jahresende: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich mit dem Spitzenverband der Krankenkassen über eine Übergangsfrist zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geeinigt. Zwar soll die eAU wie geplant zum 1. Oktober starten, aber Ärzte, die noch „nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet werden können“, könnten weiterhin das alte Papierformular Muster 1 für AU-Bescheinigungen nutzen, teilte die KBV auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ in den Praxisnachrichten mit.

Im Juli hatten die IT-Verantwortlichen aus mehreren KVen vor einem „Desaster“ gewarnt. Zum Start des 4. Quartals könnten „bis zu 50.000 Praxen überhaupt nicht mehr in der Lage sein, AU auszustellen“, hieß es in einem Brandbrief an die KBV-Spitze. Sie monierten, dass es an allen Ecken und Enden fehle: Viele Praxen hätten noch keinen E-Arztausweis, noch keinen KIM-Anschluss und auch das Update der Praxis-EDV für die eAU sei noch nicht ausgeliefert.

Nicht zuletzt hätten bis heute noch keine Tests zur Abwicklung der eAU in Praxen stattgefunden. Nach Informationen der KBV sollen diese nun Ende August beginnen.

Praxisabläufe müssen angepasst werden

Die Übergangsregelung sieht nun vor, dass Ärztinnen und Ärzte, die bereits über die nötigen Komponenten verfügen, ab 1. Oktober die eAU an die Krankenkasse des Patienten schicken können. Die KBV empfiehlt dies auch. Auf diese Weise könnten sie die eAU bereits in ihre Praxisabläufe integrieren.

Denn bereits im Januar soll mit dem Start des E-Rezepts die nächste einschneidende Änderung der Praxisabläufe kommen. Vor allem einen KIM-Dienst – Kommunikation im Medizinwesen – sollten sich alle Vertragsärzte schnell besorgen, rät die Körperschaft. Derzeit seien 32 KIM-Anbieter von der gematik zugelassen.

Auch mit der SMC-B ist die E-Signatur möglich

Für die elektronische Signatur der eAU wird auch ein E-Arztausweis (elektronischer Heilberufsausweis. eHBA) der zweiten Generation benötigt. Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, könnten übergangsweise auch die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen, berichtet die KBV. Eine SMC-B-Karte haben alle an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Praxen.

Zur Erinnerung: Die eAU wird zunächst nur via KIM-Dienst über die TI an die Krankenkasse des Patienten gesendet. Zwei Ausdrucke auf Spezialpapier, die ebenfalls von Arzt oder Ärztin unterschrieben werden müssen, werden in Zukunft dem Patienten mitgegeben.

Erst ab 1. Juli 2022 geht auch die Bescheinigung für den Arbeitgeber elektronisch an die Krankenkassen, die diese dann elektronisch weiterleiten. Patienten erhalten dann nur noch für sich einen Papierausdruck der eAU.