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Wir bekommen aktuell oft Anrufe zum Thema Cannabis Verordnung- haben jetzt folgende Antwort erhalten:

Warum sind Cannabis haltige Medikamente in der Medikamentendatenbank weiterhin als BTM gelistet?
Antwort<https://sphere.medatixx.de/praxissoftware/xisynet/faqs.html#collapseDescription>
Beschreibung:

*   Mit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes zum 01.04.2024 sind die meisten Cannabis enthaltenden Medikamente nicht mehr als BTM zu verordnen
*   Dronabinol und Medizinalcannabis fallen somit nicht mehr unter die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Allerdings sind alle Cannabis- und Dronabinol-Produkte im ABDA-Artikelstamm noch als BtM gekennzeichnet
*   Die Medikamente werden in der Medikamentendatenbank weiterhin als BTM angezeigt

Lösung:

*   Ärzte können medizinisches Cannabis nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) noch bis Ende des Monats über Betäubungsmittelrezepte verordnen, obwohl es rechtlich bereits seit dem 1. April kein Betäubungsmittel (BtM) mehr ist. Grund ist das kurzfristige Inkrafttreten des Cannabisgesetzes
*   Mit einer Änderung in der Datenbank ist ab Mai zu rechnen.
*   eine Ausnahme bildet das Medikament Nabilon: In der vom Bundesrat gebilligten Fassung des Cannabisgesetzes bleibt Nabilon als Betäubungsmittel in Anlage III des BtMG aufgeführt. (Quelle: KBV, siehe Weblink)
Hintergrund:

*   Die Ummeldung durch die Anbieter bei der IFA ist laut ABDATA erst zum 1. Mai 2024 möglich.
*   Das BMG verweist darauf, dass BtM-Rezepte bis Ende April weiterhin für medizinisches Cannabis verwendet werden können. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stelle das sicher.
*   Das BMG erklärt angesichts dessen jedoch, mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der ABDA und dem GKV-Spitzenverband im Austausch zu stehen. Ziel seien eine pragmatische Lösung und der Ausschluss von Retaxationen für den April – bis zur Anpassung der Apotheken- und Praxissoftware
*   (Quelle: Deutsche Apotheker-Zeitung, siehe Weblink)