AMTS Modul

Es kommt mittlerweile häufiger die Frage auf, ob x.isynet oder medatixx AMTS voraussetzt:

Aktuell versendet die TK im HzV-Umfeld Schreiben, welche den Einsatz eines zertifizierten AMTS-Moduls im Verordnungsumfeld voraussetzen.
Daraus ergeben sich für die Anwender die beiden folgenden Fragen zum Thema AMTS (Arzeimitteltherapiesicherheit):

* Setzt medatixx ein AMTS-Modul ein?
* Seit wann setzt die medatixx ein AMTS-Modul ein?

Antwort:

* Ja, die medatixx setzt ein AMTS-Modul ein und erfüllen die Anforderungen eines AMTS Moduls mit unseren Produkten.
* x.isynet: mit dem Quartalsupdate 21.4 wurden sämtliche Anwender auf das Verordnungsmodul (VOM) umgestellt, und ab diesem Zeitpunkt verfügen sie auch über das AMTS-Modul
* medatixx: Ja, die TK hat unser AMTS-Modul geprüft und freigegeben

Betriebsausflug zum 5-jährigen Bestehen von medNEXT

Am Freitag, den 07.06.2024 starteten wir in unser Überraschungswochenende. Erst während der Fahrt lüftete sich das Geheimnis um das Ziel der Reise: Prag, die goldene Stadt! Dort angekommen war die Stimmung im Team bestens und es ging gleich los zu einer kleinen Erkundungstour durch die Stadt mit anschließendem Abendessen. Den Abend ließen wir in den zahlreichen Bars, Kneipen und Clubs der Stadt ausklingen. Am Samstag zeigte uns eine Stadtführerin die Sehenswürdigkeiten der Stadt, unser Team war beeindruckt von der Architektur und der ganz besonderen Atmosphäre der „Stadt der tausend Türme“. Selbstverständlich muss man in Prag auch eine Brauerei besichtigen, beim anschließenden Mittagessen fand sich auch Gelegenheit zur Bierprobe. Am Nachmittag stand eine Retro-Tour in Oldtimer Cabrios durch die Stadt auf dem Plan. Bestens gelaunt fanden wir Zeit zum Schlendern, Shoppen und Staunen, bevor es am Abend zum Kristall-Dinner an Bord eines Schiffes ging, in dem wir auf der Moldau in den Sonnenuntergang schipperten. Die Nacht fand ihren Ausklang auf einer Rooftop-Bar, wo wir den grandiosen Ausblick auf die Lichter der Stadt genießen konnten. Am Sonntag machten wir uns nach einem ausgiebigen Frühstück wieder auf den Weg nach Hause, müde aber sehr glücklich.

Dieser Betriebsausflug war unsere Art „Danke“ zu sagen an unser Team, ihr seid ein großer Teil des Erfolgs von medNEXT! Wir freuen uns darauf, mit euch spätestens zum nächsten Firmenjubiläum wieder auf Tour zu gehen!

Cannabis Verordnung erst ab 01.05 möglich auf Muster 16 Rezept

Wir bekommen aktuell oft Anrufe zum Thema Cannabis Verordnung- haben jetzt folgende Antwort erhalten:

Warum sind Cannabis haltige Medikamente in der Medikamentendatenbank weiterhin als BTM gelistet?

*   Mit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes zum 01.04.2024 sind die meisten Cannabis enthaltenden Medikamente nicht mehr als BTM zu verordnen
*   Dronabinol und Medizinalcannabis fallen somit nicht mehr unter die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Allerdings sind alle Cannabis- und Dronabinol-Produkte im ABDA-Artikelstamm noch als BtM gekennzeichnet
*   Die Medikamente werden in der Medikamentendatenbank weiterhin als BTM angezeigt

Lösung:

*   Ärzte können medizinisches Cannabis nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) noch bis Ende des Monats über Betäubungsmittelrezepte verordnen, obwohl es rechtlich bereits seit dem 1. April kein Betäubungsmittel (BtM) mehr ist. Grund ist das kurzfristige Inkrafttreten des Cannabisgesetzes
*   Mit einer Änderung in der Datenbank ist ab Mai zu rechnen.
*   eine Ausnahme bildet das Medikament Nabilon: In der vom Bundesrat gebilligten Fassung des Cannabisgesetzes bleibt Nabilon als Betäubungsmittel in Anlage III des BtMG aufgeführt. (Quelle: KBV, siehe Weblink)
Hintergrund:

*   Die Ummeldung durch die Anbieter bei der IFA ist laut ABDATA erst zum 1. Mai 2024 möglich.
*   Das BMG verweist darauf, dass BtM-Rezepte bis Ende April weiterhin für medizinisches Cannabis verwendet werden können. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stelle das sicher.
*   Das BMG erklärt angesichts dessen jedoch, mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der ABDA und dem GKV-Spitzenverband im Austausch zu stehen. Ziel seien eine pragmatische Lösung und der Ausschluss von Retaxationen für den April – bis zur Anpassung der Apotheken- und Praxissoftware
*   (Quelle: Deutsche Apotheker-Zeitung, siehe Weblink)