Änderungen an den Heilmittelverordnungen

Wichtiger Hinweis !

Was steckt hinter den Änderungen zu den Heilmittelverordnungen?
Die KBV hat einen Anforderungskatalog für die Heilmittelverordnung veröffentlicht. Wir müssen die Pflichtanforderungen daraus umsetzen.
Ärzte sollen durch diese Änderungen in die Lage versetzt werden, die durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz festgeschriebenen gesetzlichen Regelungen zu erfüllen.
Das heißt, dass das PVS zukünftig prüfen muss, ob die Formulare korrekt ausgefüllt sind.
Bisher gibt es viele Nacharbeiten durch die Praxis, da Heilmittelverordnungen nicht korrekt bedruckt waren und diese dadurch von Physiotherapeuten nicht akzeptiert wurden.

Müssen wir diese Änderungen zertifizieren lassen?
Ja, es gibt eine Zertifizierung durch die KBV.

Ab wann gelten diese Änderungen?
Der Anwender ist ab dem 01.01.2017 verpflichtet, mit einer zertifizierten Software Heilmittel zu verordnen.

Die neue Heilmittelvereinbarung ist ab dem 01.04.2016 gültig. Warum kommen die Änderungen erst jetzt?
Wir müssen die Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln im Laufe des Jahres integriert und bei der KBV zertifiziert haben, um es dem Anwender ab dem 01.01.2017 zur Verfügung zu stellen.

Welche Vordrucke sind betroffen?
Muster 13 Physikalische Therapie, Muster 14 Stimm-Sprech-Sprachtherapie, Muster 18 Ergotherapie.

Gibt es neue Vordrucke für die Heilmittelverordnungen?
Ja. Es gibt neue Vordrucke. Innerhalb der Formulare gibt es aber keine großen Veränderungen, lediglich ein Feld für den 2. ICD-10-GM-Code ist hinzugekommen.

Gibt es eine Stichtagsregelung zum 01.01.17 für die Vordrucke? Oder können die bisherigen Formulare aufgebraucht werden?
Ja. Ab dem 01.01.2017 müssen die neuen Muster 13, 14 und 18 verwendet werden.

Darf ein Anwender die Vordrucke noch per Hand ausfüllen?
Ein handschriftlich ausgefülltes Verordnungsformular ist weiterhin zulässig, z.B. bei einem Hausbesuch.
Alle elektronisch ausgefüllten Verordnungen müssen nach Regelungen des GKV-VSG mit einer von der KBV zertifizierten Software erstellt werden (siehe §73 Abs. 8 Satz 9 SGB V).

Hat der Anforderungskatalog auch Einfluss auf Selektivverträge im Programm?
Ja, wenn in dem Selektivvertrag keine eigene Heilmittelrichtlinie enthalten ist, gelten auch die Vorgaben der KBV.

Mit welcher Version werden die Anpassungen im PVS ausgeliefert?
Mit der Version 17.1.

Können die neuen Heilmittelverordnungen auch für Privat-Patienten genutzt werden?
Ja, es können ab der Version 17.1 alle 3 Heilmittelformulare auch für Privatpatienten, bzw. für Patienten mit einem Privatschein ausgestellt werden.

Ist der Heilmittelkatalog der KV-Nordrhein weiterhin zu nutzen?
Nein, die Pflichtfunktion sieht vor, dass ausschließlich der Heilmittelkatalog der KBV eingesetzt werden muss und dieser darf auch nicht verändert werden.

Empfohlene Vorgehensweise bei Vorliegen einer KVK

x.isynet legt einen Schein an der mit nicht abrechenbar gekennzeichnet wird. Sie dürfen KEINE KV-Formulare bedrucken und aushändigen. Sollte ein Rezept nötig sein, dringend auf Privatrezept verordnen.

Weist  der Patient bis Ende des akt. Quartals eine gültige eGK vor, bekommt er ein gültiges Kassenrezept. Sollte der Patient keine eGK bringen, erhält der Patient eine Privatrechnung über die Kosten der Behandlung.