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Der Termin rückt näher: Arztpraxen sollen ab 01.10.2021 eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg an die jeweilige Krankenkasse ihrer Patientin oder ihres Patienten übermitteln. Dabei gilt bis zum 31.12.2021 eine Übergangsregelung: Praxen, die noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen für die eAU verfügen, dürfen bis zu diesem Datum das alte Übermittlungsverfahren verwenden. Somit ist die Nutzung des Musters 1 bis Jahresende möglich.

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