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Ab dem 1. Oktober startet der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus der Praxis an die Krankenkassen.

Übergangsfrist für die eAU ist bis zum 31.12.2021, ab dem 01.01.2022 ist die eAU für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend!

Voraussetzungen:
TI-Anbindung (mindestens mit einem E-Health-Konnektor, besser mit einem ePA-Konnektor), KIM-Dienst, eHBA 2.0, PVS-Update