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Zur Sicherstellung der Versorgung hat der Vorstand der KBV in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022.

Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Artikel der KBV https://www.kbv.de/html/1150_55266.php