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KBV Aktuell: Richtlinien zur IT-Sicherheit in den Praxen in Kraft

Umfangsreiche Anforderungen bis 01.04.21

medNEXT bietet IT-Check

Für alle Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gelten neue verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit. Die Vertreterversammlung der KBV hatte dazu im Dezember die gesetzlich vorgeschriebene IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet. Sie ist am 23. Januar 2021 offiziell in Kraft getreten, und beinhaltet eine Vielzahl von verbindlichen IT-Sicherheitsanforderungen. (https://www.kbv.de/html/ITsicherheit.php).

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Pressemeldung: Erfolgreich! Über 2.500 Anwender nutzen Praxissoftware medatixx

 

Nachdem medatixx im Juli 2020 verkündete, dass genau 2020 Arztpraxen die Praxissoftware medatixx nutzen, hat das Unternehmen nun einen weiteren Meilenstein erreicht: In den vergangenen sechs Monaten haben sich über 500 weitere Arztpraxen für die Software entschieden. Damit ist die Praxissoftware medatixx jetzt bei mehr als 2.500 Arztpraxen im Einsatz. Für Nutzer ist die Implementierung von stetig neuen Funktionen ein großer Vorteil.

Die Digitalisierung der Arztpraxis ist bei medatixx essenziell

In Arztpraxen sind digitale Anwendungen wichtige Instrumente, um Behandlungen, Diagnosen und Dokumentationen einfacher und sicherer zu gestalten. So zeigt eine aktuelle repräsentative Studie der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass 73 Prozent der Arztpraxen beispielsweise die Patientendokumentation digitalisiert haben. Die Praxissoftware medatixx bietet dafür vielfältige Möglichkeiten: Neben der übersichtlichen Struktur zur Dokumentation können Nutzer Informationen besonders kennzeichnen. Dazu zeigt eine individuell gestaltbare Permanentanzeige alle relevanten Patienteninformationen auf einen Blick. Auch können vielfältige Filter- und Formatierungsoptionen in der Dokumentation vorgenommen werden.

Über diesen Link gelangen Sie zur kompletten Pressemeldung.

 

Thema Heilmittel

Alte Heilmittelverordnungen

Nach der Umstellung auf den neuen Heilmittelkatalog zum 01.01.2021 , ist der Aufruf der alten Heilmittelverordnungen mit Doppelklick nicht mehr möglich.

Sie können Ihre alten Heilmittel einsehen und öffnen indem Sie über System – Extras – setze Datum:  „auf das Datum zurückgehen, an dem das Heilmittel erstellt wurde“

Somit ist die Heilmittelverordnung  mit einem Doppelklick wieder zu öffnen.

 

Wir empfehlen Ihnen das Servicepack 21.1 zu installieren, hier wird die farbliche Kennzeichnung der Heilmittelverordnungen wieder möglich sein und kleinere Fehler  werden behoben.

Neues Jahr 2021

Erst am Ende eines Jahres weiß man, wie sein Anfang war. – Friedrich Nietzsche

In diesem Sinne wünschen wir von medNEXT  allen einen guten Rutsch und alles Gute für 2021!  Wir danken für die hervorragende Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen besinnlichen Jahreswechsel sowie Glück und Erfolg für das neue Jahr !